{"id":115,"date":"2025-08-19T18:52:24","date_gmt":"2025-08-19T18:52:24","guid":{"rendered":"https:\/\/cdblack.ch\/wp\/?page_id=115"},"modified":"2026-09-03T11:59:53","modified_gmt":"2026-09-03T11:59:53","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cdblack.ch\/fr\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h4><strong>AGB<\/strong><\/h4>\n<h4>Z\u00fcrich 01.02.2017<br \/>\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nDer Leistungsumfang des konkreten Auftrages bestimmt sich nach dem konkreten Vertrag und den vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/h4>\n<h4>Vertragsgegenstand\u00a0<strong>MIETE:<\/strong><\/h4>\n<h4>1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur g\u00fcltig, wenn sie von LANG BARANDAY AG schriftlich best\u00e4tigt worden sind.<\/h4>\n<h4>2. Die Mietdauer betr\u00e4gt mindestens einen Tag. Mieten und Nebenkosten sind rein netto, 100% im Voraus nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der minimale Rechnungsbetrag ist CHF 150.&#8211;. Auftr\u00e4ge unter diesem Limit sind bar zahlbar oder werden mit einem Umtriebszuschlag von CHF 15.&#8211; berechnet.<br \/>\nNicht im Ger\u00e4te-Mietpreis inbegriffen: Ger\u00e4tetransport, Installation und Inbetriebnahme (Verrechnung nach effektivem Aufwand).<br \/>\nSonderverkabelungen und Spezialanfertigungen werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.<\/h4>\n<h4>3. Die Mietger\u00e4te mit allen ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von LANG BARANDAY AG. Der Mieter \u00fcbernimmt die Haftung f\u00fcr die Ger\u00e4te vom Zeitpunkt des Magazinausganges bis zum Zeitpunkt des Magazineinganges in Z\u00fcrich und haftet in vollem Umfang f\u00fcr allf\u00e4llige Sch\u00e4den (Besch\u00e4digung der Ger\u00e4te durch unsachgem\u00e4sse Handhabung, \u00e4ussere Einfl\u00fcsse, Drittpersonen, Diebstahl etc.).<\/h4>\n<h4>4. Nicht retournierte oder besch\u00e4digte Ger\u00e4te werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.<\/h4>\n<h4>5. Sch\u00e4den an den Ger\u00e4ten durch unsachgem\u00e4sse Handhabung oder Bedienung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen an der Mietsache werden ausschliesslich von einem AV-Techniker von LANG BARANDAY AG vorgenommen. Jede Art von \u00c4nderungen an den Ger\u00e4ten durch den Kunden oder Dritte sind untersagt.<\/h4>\n<h4>6. Der Mieter best\u00e4tigt durch Unterzeichnung des Mietscheines, dass er die Ger\u00e4te gepr\u00fcft hat und f\u00fcr einwandfrei erkl\u00e4rt. Nachtr\u00e4glich erkl\u00e4rte M\u00e4ngel k\u00f6nnen von LANG BARANDAY AG nicht anerkannt werden.<\/h4>\n<h4>7. Jede Art von \u00c4nderungen an den Ger\u00e4ten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.<\/h4>\n<h4>8. LANG BARANDAY AG beh\u00e4lt sich das Recht vor, an den Mietger\u00e4ten Werbung in angemessener Gr\u00f6sse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftz\u00fcge d\u00fcrfen durch den Mieter weder entfernt, noch unsichtbar gemacht werden.<\/h4>\n<h4>9. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle der Ger\u00e4te anl\u00e4sslich deren R\u00fcckgabe, anerkennt der Mieter die von LANG BARANDAY AG erstellte Bestandesaufnahme.<\/h4>\n<h4>10. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Ger\u00e4te, SUISA-Geb\u00fchren und jede Art von Ausf\u00fchrungslizenzen besorgt sich der Mieter selbst auf eigene Rechnung. LANG BARANDAY AG weist jede Art von Haftung zur\u00fcck im Zusammenhang mit Sch\u00e4den und St\u00f6rungen, welche durch die Ger\u00e4te verursacht wurden.<\/h4>\n<h4>11. Annulliert der Mieter eine bereits best\u00e4tigte Miete, betragen die f\u00e4lligen Annullierungskosten:<br \/>\n\u2022 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5%<br \/>\n\u2022 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%<br \/>\n\u2022 bis 10 Tage vor<br \/>\n\u2022 Mietbeginn: 50%<br \/>\n\u2022 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%<br \/>\n\u2022 danach: 100% des vereinbarten Mietbetrages.<br \/>\nSind durch LANG BARANDAY AG bereits Vorbereitungen oder anderweitige Absagen erfolgt, welche die Annullationskosten \u00fcbersteigen, so ist LANG BARANDAY AG berechtigt den tats\u00e4chlichen Aufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.<\/h4>\n<h4>12. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportsch\u00e4den hat der Mieter vom Frachtf\u00fchrer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.<\/h4>\n<h4>Vertragsgegenstand\u00a0<strong>VERKAUF:<\/strong><\/h4>\n<h4>13. Der Kunde gibt LANG BARANDAY AG von sich aus die zur Erf\u00fcllung des Vertrages notwendigen Informationen \u00fcber Zielsetzung, Bed\u00fcrfnisse, betriebliche Besonderheiten, Abl\u00e4ufe etc.<\/h4>\n<h4>14. Der Preis deckt die Leistungen, die im Vertrag vereinbart wurden. S\u00e4mtliche vom Kunden zus\u00e4tzlich oder nachtr\u00e4glich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat in Rechnung gestellt.<\/h4>\n<h4>15. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben w\u00e4hrend zw\u00f6lf Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch LANG BARANDAY AG verbindlich. Nach Ablauf von zw\u00f6lf Monaten werden die Leistungen von LANG BARANDAY AG zu den aktuellen Ans\u00e4tzen verrechnet.<\/h4>\n<h4>16. Falls nichts anderes vereinbart wurde, bleiben die Offerten von LANG BARANDAY AG w\u00e4hrend zwei Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Wird die Offerte innert dieser Frist nicht angenommen, ist LANG BARANDAY AG nicht mehr weiter an ihr Angebot gebunden.<\/h4>\n<h4>17. Maurerarbeiten, insbesondere Spitz- und Zuputzarbeiten sowie Maler- und Schreinerarbeiten f\u00fcr das Erstellen von Durchbr\u00fcchen, Aussparungen, Sockeln, Starkstrom-Installationen und Kabeleinz\u00fcge etc. f\u00fcr Bestandteile der Anlage sowie Spezialkonstruktionen sind vom Kunden auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung auszuf\u00fchren.<br \/>\nStatische Berechnungen und Gutachten aller Art sind durch den Kunden auf eigene Kosten zu organisieren.<br \/>\nDie Verantwortung f\u00fcr die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden bzw. bei der Bauleitung. Entstehen LANG BARANDAY AG infolge bauseits zu erbringender Leistungen Arbeitsunterbr\u00fcche und Behinderungen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, werden die ihr daraus entstehenden Umtriebe separat in Rechnung gestellt.<\/h4>\n<h4>18. Lieferfristen und Montagetermine werden zwischen LANG BARANDAY AG und dem Kunden im Einzelfall vereinbart.<br \/>\nDie Lieferfristen und Montagetermine verl\u00e4ngern sich angemessen, wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachtr\u00e4glich erweitert, \u00e4ndert oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, versp\u00e4tet oder ungen\u00fcgend nachkommt.<br \/>\nDas Gleiche gilt f\u00fcr Termin\u00fcberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen, welche zu Verz\u00f6gerungen der Installations-Arbeiten von LANG BARANDAY AG f\u00fchren.<\/h4>\n<h4>19. Zahlungsbedingungen<br \/>\nEs gelten folgende Zahlungsbedingungen:<br \/>\n&#8211; 50 % Anzahlung bei Bestellung<br \/>\n&#8211; 40 % bei Bereitstellung der Ware<br \/>\n&#8211; 10 % nach der Inbetriebsetzung<br \/>\n&#8211; oder gem\u00e4ss spezieller Vereinbarung<\/h4>\n<h4>Nach Ablauf der in der Rechnung festgesetzten Zahlungsfrist schuldet der Kunde LANG BARANDAY AG Verzugszinse. Diese ist berechtigt, dem Kunden den Verzugszins zum Satz des \u00fcblichen Bankdiskontos am Zahlungsort, jedenfalls aber zu f\u00fcnf Prozent in Rechnung zu stellen.<br \/>\nBei Kleinbestellungen mit einem Rechnungsbetrag unter CHF 80.- erlaubt sich LANG BARANDAY AG einen Kleinmengen-Zuschlag in der H\u00f6he von CHF 15.- zu erheben.<br \/>\nFalls LANG BARANDAY AG Rechnungen wegen nicht MwSt.-Konformen Adressangaben oder sonstigen Adress\u00e4nderungen vornehmen muss, wird ein Rechnungszuschlag von CHF 30.- erhoben.<\/h4>\n<h4>20. Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von LANG BARANDAY AG.<br \/>\nLANG BARANDAY AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentums-Vorbehaltsregister eintragen zu lassen.<\/h4>\n<h4>21. Bei reiner Warenlieferung (Material f\u00fcr Montage an Fremdhandwerker, etc.) gehen Nutzen und Gefahr an der bestellten Ware mit dem Versand auf den Kunden \u00fcber. Sie reisen damit auf Gefahr des Kunden<\/h4>\n<h4>22. Die Inbetriebsetzung umfasst die Funktionskontrolle der von LANG BARANDAY AG gelieferten Apparate, die Einschaltung der Anlage inkl. Bereinigung des Anlagedossiers sowie die Instruktion der Benutzer.<br \/>\n\u00dcber die Inbetriebsetzung wird in der Regel ein Protokoll aufgenommen. Das Protokoll h\u00e4lt den Zeitpunkt fest, an dem die Inbetriebsetzung abgeschlossen wurde.<br \/>\nWird kein Protokoll aufgenommen, gilt die Anlage mit der Inbetriebnahme durch den Kunden als in Betrieb gesetzt.<\/h4>\n<h4>23. Vor der Abnahme erfolgt eine gemeinsame Pr\u00fcfung. \u00dcber die Pr\u00fcfung und deren Ergebnis wird ein Protokoll erstellt, das beide Vertragspartner unterzeichnen. Im gegenseitigen Einverst\u00e4ndnis sind auch Teilabnahmen m\u00f6glich. Diese gelten unter dem Vorbehalt der Gesamtabnahme.<br \/>\nZeigen sich bei der Pr\u00fcfung keine M\u00e4ngel, wird die Leistung mit der Unterzeichnung des Protokolls abgenommen.<br \/>\nZeigen sich bei der Pr\u00fcfung unerhebliche M\u00e4ngel, wird die Leistung gleichwohl mit der Unterzeichnung des Protokolls abgenommen. LANG BARANDAY AG behebt die festgestellten M\u00e4ngel im Rahmen der Garantieleistungen. M\u00e4ngel gelten als unerheblich, wenn die L\u00f6sung in allen wesentlichen Funktionen nutzbar ist.<br \/>\nLiegen erhebliche M\u00e4ngel vor, so wird die Abnahme zur\u00fcckgestellt. LANG BARANDAY AG behebt die festgestellten M\u00e4ngel und l\u00e4dt den Kunden zu einer neuen Pr\u00fcfung und Abnahme ein. Ein Mangel gilt als erheblich, wenn durch ihn die L\u00f6sung in einer wesentlichen Funktion nicht nutzbar ist.<br \/>\nF\u00fchrt der Kunde die Abnahmepr\u00fcfung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch oder nutzt er die Anlagen und Systeme ohne Einwilligung von LANG BARANDAY AG produktiv, so gelten die Anlagen und Systeme als abgenommen.<\/h4>\n<h4>24. LANG BARANDAY AG gibt f\u00fcr alle von ihr installierten und gelieferten Anlagen und Systeme folgende Garantie:<br \/>\n&#8211; Ger\u00e4tegarantie gem\u00e4ss Herstellerangaben.<br \/>\n&#8211; Installations- und Programmiergarantie: 24 Monate ab Abnahme.<\/h4>\n<h4>25. LANG BARANDAY AG garantiert, dass ihre Produkte und Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.<br \/>\nLiegt ein Mangel vor, kann der Kunde zun\u00e4chst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. LANG BARANDAY AG behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und tr\u00e4gt alle daraus entstehenden Kosten. Ist die Behebung des Mangels nur durch eine Neuherstellung m\u00f6glich, umfasst das Recht auf Nachbesserung auch das Recht auf Neuherstellung.<br \/>\nBeim Verkauf (ohne Installation, etc.) von Kommunikations-systemen umfasst die Garantie lediglich den kostenlosen Ersatz mangelhafter Teile.<\/h4>\n<h4>26. M\u00e4ngel sind nach ihrer Entdeckung innert Wochenfrist schriftlich zu r\u00fcgen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt und die Garantieanspr\u00fcche verfallen.<br \/>\nF\u00fcr M\u00e4ngel, die nach Ablauf der Garantiefrist ger\u00fcgt werden, \u00fcbernimmt LANG BARANDAY AG keinerlei Haftung. Die Garantierechte verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab Abnahme (Ziff. 14).<\/h4>\n<h4>27. Die Behebung von Sch\u00e4den, die durch h\u00f6here Gewalt, aussergew\u00f6hnliche Beanspruchung oder Abn\u00fctzung, sch\u00e4dliche Umgebungseinfl\u00fcsse, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie.<br \/>\nVerschleissteile wie Lampen, Filter, Rollen, etc. fallen ebenfalls nicht unter diese Garantie.<\/h4>\n<h4>28. Mit Ausnahme der Haftung f\u00fcr Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von LANG BARANDAY AG f\u00fcr direkte und indirekte Sch\u00e4den ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Sch\u00e4den die durch St\u00f6rungen oder Versagen der Anlagen entstehen und allf\u00e4llige Betriebsausf\u00e4lle werden von der Haftung von LANG BARANDAY AG ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\nVorbehalten bleibt die Haftung f\u00fcr rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erf\u00fcllt sind.<br \/>\nEventuelle Konzessionen und Bewilligungen (z.B. TV-Rechte, Funkmikrofon-Konzessionen, etc.) m\u00fcssen vom Besteller selber erworben werden.<\/h4>\n<h4>29. Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. besch\u00e4digt, haftet LANG BARANDAY AG nur f\u00fcr die Kosten der ordnungsgem\u00e4ssen Instandstellung. Die Haftung f\u00fcr weitere Sch\u00e4den, insbesondere f\u00fcr Folgesch\u00e4den (Betriebsunterbr\u00fcche, etc.) wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/h4>\n<h4>30. Werden die Installationsarbeiten durch LANG BARANDAY AG ausgef\u00fchrt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Bestellers \u00fcber bestehende Leitungsf\u00fchrungen etc. bei Mauerdurchbr\u00fcchen oder anderen Bau- und Installationsarbeiten, Sch\u00e4den, f\u00e4llt die Instandstellung zu Lasten des Bestellers.<br \/>\nDie Haftung von LANG BARANDAY AG f\u00fcr die durch solche Vorkommnisse verursachten direkten oder indirekten Sch\u00e4den, insbesondere die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den jeder Art, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\nF\u00fcr die Versicherungsdeckung gelten die Versicherungs-Bestimmungen der Transportversicherungspolice.<br \/>\nS\u00e4mtliches EDV-Material wie Computer und Aktivkomponenten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<\/h4>\n<h4>31. Der Vertrag zwischen dem Kunden und LANG BARANDAY AG untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist f\u00fcr beide Parteien am Domizil der LANG BARANDAY AG in Z\u00fcrich.<\/h4>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Z\u00fcrich 01.02.2017 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Der Leistungsumfang des konkreten Auftrages bestimmt sich nach dem konkreten Vertrag und den vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Vertragsgegenstand\u00a0MIETE: 1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur g\u00fcltig, wenn sie von LANG BARANDAY AG schriftlich best\u00e4tigt worden sind. 2. 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